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Betreuungssache: Beschwerdebefugnis trotz Wiederaufhebung der Beteiligung am Verfahren im ersten Rechtszug

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In Verfahren über die Bestellung eines Betreuers können gemäß § 274 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 FamFG im Interesse des Betroffenen dessen Eltern beteiligt werden. Dabei kann die Hinzuziehung eines Beteiligten auch konkludent erfolgen, etwa durch das Übersenden von Schriftstücken oder die Ladung zu Terminen (vgl. BGH, 09.04.2014 - Az: XII ZB 595/13).

Die Hinzuziehung kann innerhalb der Instanz auch wieder aufgehoben werden, wenn etwa das Gericht sein Ermessen während des Verfahrens für die Zukunft anders ausübt; insofern ist allerdings zur Rechtsklarheit ein förmlicher Beschluss im Sinne des § 38 FamFG erforderlich.


BGH, 12.02.2020 - Az: XII ZB 347/19

ECLI:DE:BGH:2020:120220BXIIZB347.19.0


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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