Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat.
BGH, 26.09.2018 - Az: XII ZB 395/18
ECLI:DE:BGH:2018:260918BXIIZB395.18.0
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