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Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und die Zweifel an der Geschäftsfähigkeit

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Gerichtsvollzieher ist als Organ der Rechtspflege berechtigt, bei festgestellten und begründeten Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Drittschuldners von der beantragten Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abzusehen.

Dies betrifft auch die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch den Gerichtsvollzieher gegen eine Betreuerin wegen Ansprüchen auf Betreuervergütung an den Betreuten als Drittschuldner.


LG Saarbrücken, 06.09.2018 - Az: 5 T 274/18

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R.Münch, Langenfeld