- Betreuungsrecht
- Urteile
Fristlose außerordentliche Kündigung bei Verweigerung des Zutritts zur Mietwohnung?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter den
Zutritt zur Mietwohnung verweigert. Konkret sollte der Rauchwarnmelder überprüft und gewartet werden. Eine solche Weigerung rechtfertigt aufgrund der hiermit einhergehenden schwerwiegenden Gefährdung des Wohnhauses und der Mitmieter die
fristlose Kündigung ohne vorherige
Abmahnung. Zu berücksichtigen ist zudem, dass durch dieses Verhalten der Versicherungsschutz des Hauses gefährdet wird. Unerheblich ist in einem solchen Fall, dass der Mieter psychisch krank ist und schuldlos handelte.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.159 Beratungsanfragen
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg