Neue Rauchwarnmelder für sämtliche Wohnungen oder bestehende berücksichtigen?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, nachdem Rauchwarnmelder für alle Wohnungseigentümer anzuschaffen und zu warten sind, ist unzulässig, wenn ein Wohnungseigentümer bereits seit einigen Jahren Rauchwarnmelder betreibt, die den technischen Erfordernissen entsprechen. Der betroffene Eigentümer kann in diesem Fall nicht nachträglich an den Kosten für die Ausrüstung beteiligt werden, weil ein solcher Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.