Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.682 Anfragen

Neue Rauchwarnmelder für sämtliche Wohnungen oder bestehende berücksichtigen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, nachdem Rauchwarnmelder für alle Wohnungseigentümer anzuschaffen und zu warten sind, ist unzulässig, wenn ein Wohnungseigentümer bereits seit einigen Jahren Rauchwarnmelder betreibt, die den technischen Erfordernissen entsprechen. Der betroffene Eigentümer kann in diesem Fall nicht nachträglich an den Kosten für die Ausrüstung beteiligt werden, weil ein solcher Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.682 Beratungsanfragen

Antwort war sehr schnell und kompetent.

Verifizierter Mandant

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant