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Vorläufige Einschätzung: Kein Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz durch Legal Tech-Unternehmen im VW-Dieselskandal

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

In dem beim Landgericht Braunschweig anhängigen Verfahren, in dem ein Online-Inkassodienstleister abgetretene und gebündelte Rechte von Geschädigten im VW-Dieselskandal geltend macht, vertrat das Gericht im Rahmen einer prozessleitenden Verfügung die vorläufige Einschätzung, dass die Abtretungen an das Legal Tech-Unternehmen nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig sind.

Das Landgericht berief sich dabei ausdrücklich auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019 (BGH, 27.11.2019 - Az: VIII ZR 285/18) zu Legal Tech-Inkassodiensten.


LG Braunschweig, 23.12.2019 - Az: 3 O 5657/18 (Verfügung)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern