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Gutscheinwerbung einer Fahrschule
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Fahrschule darf keine Werbung ohne Angabe von Pauschalpreisen zu allgemeinen Aufwendungen der theoretischen Ausbildung sowie des Entgelts für die Vorstellungen zu praktischer wie auch theoretischer Prüfung betreiben. In ihrer Werbung muss eine Fahrschule die Preise für den praktischen Unterricht für jeweils 45 Minuten angeben.
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Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen