Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss das Gericht eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen (im Anschluss an BGH, 15.07.2015 - Az: XII ZB 123/14).
BGH, 14.03.2018 - Az: XII ZB 146/17
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