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Ermittlungsmaßnahmen nur bei Anhaltspunkten für bestehenden Betreuungsbedarf

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Durchführung von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt. Denn schon die Prüfung einer Betreuungsbedürftigkeit kann für den Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen und mit ihr kann zudem eine stigmatisierende Wirkung verbunden sein, wenn Dritte hiervon Kenntnis erlangen (im Anschluss an BGH, 18.03.2015 - Az: XII ZB 370/14).

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