Gegen eine die Einrichtung einer Betreuung ablehnende Beschwerdeentscheidung ist gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statthaft.
Der persönlichen Anhörung des Betroffenen kommt auch in den Fällen, in denen sie nicht durch das Gesetz vorgeschrieben ist (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG), eine zentrale Stellung im Rahmen der gemäß § 26 FamFG von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu.
BGH, 29.01.2014 - Az: XII ZB 519/13
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