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Aufgabenbereich Aufenthaltsbestimmung: Checkliste

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Was ist zu beachten?
  • Kontakte (Gespräche und Information) mit Personen aus dem sozialem Umfeld (Angehörige, Freunde, Nachbarn) herstellen.
  • Ist die Wohnsituation zufriedenstellend?
  • Entspricht die Wohnsituation den Bedürfnissen?
  • Ist eine Änderung des Aufenthalts (Heim, Altenheim u.ä.) notwendig?
  • Können ambulante Dienste genutzt werden?

Bei notwendiger Unterbringung

  • Ggf. erforderlichen Aufgabenbereich beim Betreuungsgericht beantragen (Neufälle, Übergangsregelung beachten)
  • Bei offener Unterbringung sicherstellen, dass der Betreute sich nicht widersetzt,
  • Geeignete Einrichtung finden, deren vertragliche Bedingungen prüfen und Aufnahme beantragen
  • Kostenübernahme beim Kostenträger beantragen
  • Ggf. Genehmigung zur Wohnungsauflösung beantragen
  • Ggf. Wohnung kündigen
  • Ggf. Betreuten ummelden
  • Neue Anschrift an Kontaktpersonen mitteilen, evtl. Postnachsendeantrag stellen
  • Erforderliche Kontakte insbesondere ärztliche Betreuung am neuen Aufenthaltsort her- und sicherstellen

Die betreuungsgerichtliche Genehmigung ist erforderlich bei:

  • Aufenthaltswechsel gegen den Willen des Betreuten
  • Unterbringungsähnlichen Maßnahmen
  • Geschlossener Unterbringung
  • Haushaltsauflösung
  • Kündigung / Aufgabe des Wohnraums

Bei Neufällen (Übergangsregelung für Altfälle bis 01.01.2028):

  • Aufenthaltsänderung ins Ausland
  • Veranlassung einer Unterbringung
Stand: 03.04.2023 (aktualisiert am: 17.04.2026)
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