Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.353 Anfragen

Wie sieht die Entscheidung über einen Betreuungsantrag aus?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Als Ergebnis des Verfahrens ordnet das Betreuungsgericht in einem Beschluss entweder eine Betreuung an, legt den Umfang der Betreuung fest, bestellt den Betreuer und verpflichtet ihn oder das Gericht lehnt die Betreuung ab. Der vom Gericht bestellte Betreuer erhält einen Betreuerausweis, mit der er seine Funktion nachweisen kann. Der Ausweis enthält kein Lichtbild und sollte deshalb immer zusammen mit dem Personalausweis verwendet werden.

Muster Betreuungsbeschluss

Aktenzeichen
Amtsgericht Neustadt
- Betreuungsgericht -
Beschluss vom [Datum]

1. Für Herrn Josef Mustermann, geb. am 10.10.1910 in Altdorf, wohnhaft in Obere Straße 1, Neustadt, wird gem. §§ 1896 Abs.1, 1897 Abs.1 BGB sein Sohn, Herr Uwe Mustermann, geb. am 09.09.1950 in Altdorf, wohnhaft Untere Gasse 2, Neustadt,

2. zum Betreuer bestellt.

3. Zum Aufgabenkreis des Betreuers wird bestimmt: Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung einschließlich freiheitsentziehender und -einschränkender Maßnahmen.

4. Das Betreuungsgericht wird spätestens bis zum 01.11.2014 über eine Aufhebung, Einschränkung, Verlängerung oder Ausdehnung der Betreuung beschließen.

Begründung

:

.........

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der unbefristeten Beschwerde zulässig. Diese ist entweder beim Amtsgericht Neustadt oder beim Landgericht Hochstadt einzulegen.

Unterschrift des Betreuungsrichters
Stand: 28.10.2017
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg