AnwaltOnline - Betreuungsrecht Mai 2021
ISSN: 1511-8967
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Interessante Urteile
Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren ohne Verfahrenspfleger
Erfolgt die Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (im Anschluss an BGH, 17.04.2019 - Az: XII ZB 570/18). ...
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Tod des Betreuten und die Vergütung des Betreuers
Die Vergütung des Betreuers richtet sich in dem hier zu beurteilenden Zeitraum nach §§ 4, 5 VBVG. Dem Betreuer steht ein Vergütungsanspruch gemäß § 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB, § 1 Abs. 2 VBVG nur bis zum Tod der Betroffenen am 22.8.2005 zu. Weil das Betreuungsverfahren damit endet und dies einen Umstand ...
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Anforderungen der Begründung bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer ...
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Sittenwidrigkeit eines zugunsten einer Berufsbetreuerin und eines „Seniorenbetreuers“ errichteten notariellen Testaments
Ungeachtet der nach wie vor fehlenden Wertung des Gesetzgebers, dass Zuwendungen des Betreuten an den Betreuer als sittenwidrig anzusehen sind, kann ein notarielles Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin und eines „Seniorenbetreuers“ sittenwidrig sein, wenn - wie vorliegend - eine ...
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Weitere Urteile zum Betreuungsrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Mediation - Die Alternative zum Gerichtsverfahren
Mit einer Mediation bieten wir Ihnen auch im Betreuungsrecht ein schnelles, kostengünstiges Verfahren zur Vermeidung teurer, langwieriger und oft Jahre andauernder Prozesse. Lassen Sie sich ein Pauschalangebot von unseren in der Mediation versierten Anwälten machen.
Das Thema des Monats
Wann kann ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden?
Der Einwilligungsvorbehalt ist eine spezielle Anordnung des Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann. Mit dem Einwilligungsvorbehalt wird die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt.
Durch den Einwilligungsvorbehalt erlangt der Betreute in dem Aufgabenkreis, auf den der Einwilligungsvorbehalt sich erstreckt, die Stellung eines beschränkt Geschäftsfähigen (§§ 108 ff BGB). Er ist insoweit also einem Kind zwischen 7 und 18 Jahren gleichgestellt.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Für eine Anordnung müssen zunächst einmal die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Für den Aufgabenbereich, für den der Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden soll, muss eine Betreuung bestehen.
2. Der Einwilligungsvorbehalt muss erforderlich sein, um eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten abzuwenden.
Personengefahr
Eine erhebliche Personengefahr kommt meist dann in Betracht, wenn der Betreute es ablehnt, bestimmte Geschäfte zu tätigen, die für seine Gesundheit wichtig sind.
Beispiele aus der Praxis:
- Der Betreute lehnt es aus krankhaftem Geiz ab, Heizmaterial zu kaufen.
- Der an einer paranoiden Schizophrenie leidende Betreute kündigt Strom und Wasser, weil er glaubt, dadurch vergiftet zu werden.
- Der Betreute ist nicht bereit, Verträge mit Ärzten oder Heimen abzuschließen und kündigt die vom Betreuer geschlossenen Verträge sofort wieder.
Eine erhebliche Vermögensgefahr liegt dann vor, wenn der Betreute Ausgaben tätigt, die mit seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht ...
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