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Wahlparty vor der Wahl kann eine Betriebsratswahl ungültig machen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird bereits vor der Betriebsratswahl eine Wahlparty veranstaltet, so kann dies als unerlaubte Einflussnahme auf die Wähler die Ungültigkeit der Betriebsratswahl herbeiführen.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatten Kandidaten am Tag vor der Wahl versucht, mit einem Fest mit Essen und Getränken sowie einer Tombola um potentielle Wähler zu werben.

Hierbei handelte es sich nach Ansicht des Gerichts jedoch um unerlaubte Beeinflussung, die zur Ungültigkeit der Wahl führte.


ArbG Frankfurt/Main, 25.06.2003 - Az: 9 BV 240/02

ECLI:DE:ARBGFFM:2003:0625.9BV240.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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