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Kündigung eines Schwerbehinderten - fehlende Einsatzmöglichkeit ist darzulegen!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Arbeitgeber, der vor Ausspruch der krankheitsbedingten Kündigung eines Schwerbehinderten ein betriebliches Eingliederungsmanagement unterlassen hat, muss umfassend und konkret darlegen, warum der Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist.

Weiterhin ist vorzutragen, aus welchem Grund eine leidensgerechte Anpassung und Veränderung ausgeschlossen ist und der Arbeitnehmer nicht auf einem alternativen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit eingesetzt werden kann.

Unterbleibt ein solcher Vortrag und ist daneben eine Negativprognose hinsichtlich künftiger krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht dargelegt, ist die Kündigung unwirksam.


LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - Az: 2 Sa 563/08

ECLI:DE:LAGRLP:2008:1218.2SA563.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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