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Keine Benachteiligung eines Schwerbehinderten bei fehlender Qualifikation

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt keine Benachteiligung vor, wenn ein schwerbehinderter Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, wenn der Bewerber die Voraussetzungen des Anforderungsprofils

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
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