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Keine Benachteiligung eines Schwerbehinderten bei fehlender Qualifikation

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt keine Benachteiligung vor, wenn ein schwerbehinderter Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, wenn der Bewerber die Voraussetzungen des Anforderungsprofils

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ArbG Essen, 27.02.2008 - Az: 4 Ca 3490/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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