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Fachhochschulstudiums kann als Zweitausbildung anzusehen sein

Familienrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

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Die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums im Bereich Mediendesign nach dem Abschluss einer Ausbildung zur kaufmännischen Assistentin stellt eine Zweitausbildung dar. Es fehlt an einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Erst- und Zweitausbildung.

Die Erstausbildung zur kaufmännischen Assistentin erweist sich zwar als „nützlich“ für die Zweitausbildung. Dies reicht aber nicht für die Annahme einer einheitlichen Ausbildung aus.

Allein der von vornherein bestehende Wille zur Absolvierung von zwei Ausbildungen reicht nicht für eine fortgesetzte Finanzierungspflicht auch der Zweitausbildung aus.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Studium der Antragstellerin an der DD im Bereich Mediendesign erweist sich im Ergebnis als Zweitausbildung, für die kein Unterhaltsanspruch der Antragstellerin gegenüber ihren Eltern mehr besteht.

Voraussetzungen für die Annahme nur einer Ausbildung sind in den Fällen mehrstufiger Ausbildungen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang. Der BGH bejaht trotz verschiedener Berufssparten einen engen sachlichen Zusammenhang, wenn die praktische Ausbildung und das Studium so zusammenhängen, dass das eine für das andere eine fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung bedeutet oder die praktische Ausbildung eine sinnvolle und nützliche Vorbereitung auf das Studium darstellt.

Als einheitliche Ausbildung sind insbesondere die sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fälle anerkannt. Der Entschluss zum Studium braucht hier nicht von vornherein erfolgt zu sein, sondern kann auch noch nach Abschluss der Lehre gefasst werden. In Fällen, in denen sich einer Lehre der Erwerb der Fachhochschulreife und sodann ein Studium anschließen, soll dagegen der Entschluss zu den weiteren Ausbildungsschritten schon von vornherein getroffen sein müssen, da die Eltern bei dieser Konstellation nicht mit einer mehrstufigen Ausbildung zu rechnen brauchten. Diese Ansicht wurde angesichts der geänderten Ausbildungsgewohnheiten und der im Beruf geforderten Flexibilität in der Literatur teilweise als überholt angesehen.

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