Für die erforderliche Einholung der Zustimmung der zuständigen Behörde zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Schwerbehinderten genügt es, wenn der Antrag auf Gleichstellung schon vor dem Eintritt der Bedingung
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LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - Az: 3 Sa 49/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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