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Schwerbehinderte vor Leiharbeitnehmer

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eigene schwerbehinderte Arbeitnehmer sind vor der Besetzung einer freien Stelle mit einem Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, dies gilt im Zweifel auch dann, wenn der Schwerbehinderte teurer ist. Der Betriebsrat kann daher gegen die Besetzung der freien Stelle mit einem Leiharbeitnehmer Widerspruch einlegen.


ArbG Frankfurt/Main, 07.03.2006 - Az: 22 BV 856/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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