Ein Diabetiker, der mit zwei Injektionen pro Tag und entsprechender Diät gut einstellbar ist, kann nicht als Schwerbehinderter anerkannt werden. Es besteht keine Veranlassung, von dieser ständigen Rechtsprechung des BSG abzuweichen.
SG Duisburg, 24.08.2004 - Az: S 24/SB 20/04
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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