Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.778 Anfragen

Unverzügliche Arbeitslosmeldung auch noch nach 7 Tagen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wird sich innerhalb von 7 Wochentagen arbeitslos gemeldet, so ist dies unverzüglich.

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung ist daher nicht zulässig.

Mit Kündigungsdatum stehen dem Betroffenen 5 Tage zur Meldung zur Verfügung, an denen die Agentur Dienst hat - ggf. kommen also Samstag und Sonntag hinzu.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beklagte hat den Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Arbeitslosengeld zu Unrecht gemäß § 140 SGB III um 455,00 Euro gemindert, denn die Voraussetzungen dieser Vorschrift liegen nicht vor.

Hat sich der Arbeitslose entgegen § 37 b SGB III nicht unverzüglich arbeitssuchend gemeldet, so mindert sich das Arbeitslosengeld, das dem Arbeitslosen aufgrund des Anspruchs zusteht, der nach der Pflichtverletzung entstanden ist. Die Minderung beträgt

1. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 400,00 Euro sieben Euro,

2. bei einem Bemessungsentgelt bis zu 700,00 Euro 35 Euro und

3. bei einem Bemessungsentgelt über 700,00 Euro 50 Euro

für jeden Tag der verspäteten Meldung.

Die Minderung ist auf den Betrag begrenzt, der sich bei einer Verspätung von 30 Tagen errechnet. Die Minderung erfolgt, indem der Minderungsbetrag, der sich nach den Sätzen 2 und 3 ergibt, auf das halbe Arbeitslosengeld angerechnet wird. Gemäß § 37 b SGB III in der ab 01.07.2003 geltenden Fassung sind Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden.

Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


SG Dortmund, 14.06.2004 - Az: S 33 AL 85/04

ECLI:DE:SGDO:2004:0614.S33AL85.04.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim