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Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 15. Januar 1996 idF des Runderlasses vom 2. Februar 1998 über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis nach dem BAT beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen (Eingruppierungserlass) war intransparent, soweit er in Ziff. 32.1 seiner Anlage vorsah, dass ein Entgeltanspruch nach der VergGr. III BAT für Lehrkräfte, die zeitlich mindestens zur Hälfte in wissenschaftlichen Fächern unterrichteten, nur dann bestand, wenn die Lehrkraft ein für die auszuübende Unterrichtstätigkeit "geeignetes" Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule abgeschlossen hatte. Die Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Geeignetheit" in Ziff. 2.3 Unterabs. 3 des Eingruppierungserlasses war ihrerseits intransparent. Das führt zu einem Entgeltanspruch der betroffenen Lehrkräfte nach der Entgeltgruppe 12 TV-L.


BAG, 26.01.2017 - Az: 6 AZR 671/15

ECLI:DE:BAG:2017:260117.U.6AZR671.15.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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