Die (irrtümliche) Eingruppierung des Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe kann eine Änderungskündigung aus dringenden betrieblichen Gründen in die richtige Vergütungsgruppe rechtfertigen.
Für eine falsche, zu hohe Eingruppierung ist der Arbeitgeber bei der Kündigungsbegründung darlegungs- und beweispflichtig.
Für eine falsche, zu hohe Eingruppierung ist der Arbeitgeber bei der Kündigungsbegründung darlegungs- und beweispflichtig.
ArbG Hagen, 10.11.2021 - Az: 3 Ca 441/21
ECLI:DE:ARBGHA:2021:1110.3CA441.21.00
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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