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Änderungskündigung zur Herabgruppierung eines Arbeitnehmers?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die (irrtümliche) Eingruppierung des Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe kann eine Änderungskündigung aus dringenden betrieblichen Gründen in die richtige Vergütungsgruppe rechtfertigen.

Für eine falsche, zu hohe Eingruppierung ist der Arbeitgeber bei der Kündigungsbegründung darlegungs- und beweispflichtig.


ArbG Hagen, 10.11.2021 - Az: 3 Ca 441/21

ECLI:DE:ARBGHA:2021:1110.3CA441.21.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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