Die (irrtümliche) Eingruppierung des Arbeitnehmers in eine zu hohe Vergütungsgruppe kann eine Änderungskündigung aus dringenden betrieblichen Gründen in die richtige Vergütungsgruppe rechtfertigen.
Für eine falsche, zu hohe Eingruppierung ist der Arbeitgeber bei der Kündigungsbegründung darlegungs- und beweispflichtig.
Für eine falsche, zu hohe Eingruppierung ist der Arbeitgeber bei der Kündigungsbegründung darlegungs- und beweispflichtig.
ArbG Hagen, 10.11.2021 - Az: 3 Ca 441/21
ECLI:DE:ARBGHA:2021:1110.3CA441.21.00
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