Auch dann, wenn die Dienststelle die kostenlose Nutzung eines Dienstwagens für private Fahrten zeitweilig gestattet hat, ergibt sich kein entsprechender Anspruch aus betriebliche Übung.
Nach dem TVöD erfordert eine einzelvertragliche Abrede die Schriftform. Im Geltungsbereich des TVöD kann die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung grundsätzlich nur dann bindende Wirkung entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird.
Nach dem TVöD erfordert eine einzelvertragliche Abrede die Schriftform. Im Geltungsbereich des TVöD kann die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung grundsätzlich nur dann bindende Wirkung entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird.
LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - Az: 10 Sa 25/13
ECLI:DE:LAGRLP:2013:0523.10SA25.13.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


