Auch dann, wenn die Dienststelle die kostenlose Nutzung eines Dienstwagens für private Fahrten zeitweilig gestattet hat, ergibt sich kein entsprechender Anspruch aus betriebliche Übung.
Nach dem TVöD erfordert eine einzelvertragliche Abrede die Schriftform. Im Geltungsbereich des TVöD kann die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung grundsätzlich nur dann bindende Wirkung entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird.
Nach dem TVöD erfordert eine einzelvertragliche Abrede die Schriftform. Im Geltungsbereich des TVöD kann die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung grundsätzlich nur dann bindende Wirkung entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird.
LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - Az: 10 Sa 25/13
ECLI:DE:LAGRLP:2013:0523.10SA25.13.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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