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Voraussetzungen einer jährlichen Sonderzahlung und die Elternzeit

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht nur dann ein Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz, wenn der Beamte für den Dezember auch Dienstbezüge erhält. Befindet sich der Beamte im Dezember in Elternzeit, so ruht die Pflicht des Dienstherren, Bezüge zu zahlen.

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OVG Niedersachsen, 02.08.2012 - Az: 5 LA 268/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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