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Aussprache einer Nutzungsuntersagung gegenüber dem Mieter: Befolgungsfrist entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird gegenüber dem Mieter einer formell und materiell baurechtswidrigen Wohnung eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, so ist eine Befolgungsfrist, die der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters entspricht, regelmäßig angemessen.


OVG Niedersachsen, 20.01.2025 - Az: 1 ME 158/24

ECLI:DE:OVGNI:2025:0120.1ME158.24.00

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