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Aussprache einer Nutzungsuntersagung gegenüber dem Mieter: Befolgungsfrist entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird gegenüber dem Mieter einer formell und materiell baurechtswidrigen Wohnung eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, so ist eine Befolgungsfrist, die der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mieters entspricht, regelmäßig angemessen.


OVG Niedersachsen, 20.01.2025 - Az: 1 ME 158/24

ECLI:DE:OVGNI:2025:0120.1ME158.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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