- Arbeitsrecht
- Urteile
Elternzeit ins Arbeitszeugnis aufnehmen?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Zweifel am Arbeitszeugnis? Ein ➠ Arbeitszeugnischeck sorgt für Klarheit!Es stellt keine ungerechtfertigte Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, wenn eine genommene Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt wird. Erhebliche Ausfallzeiten dürfen im Zeugnis dokumentiert werden, wenn ansonsten bei Dritten der falsche Eindruck entstehen würde, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer der Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses üblicherweise entsprechenden tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung. Dieses entspricht dem Grundsatz der Zeugniswahrheit.
Bei der Beurteilung, ob Ausfallzeiten im Arbeitzeugnis erwähnt werden dürfen, sind Dauer und zeitliche Lage zu berücksichtigen.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.729 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.
Verifizierter Mandant