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Arbeitszeugnis

Arbeitsrecht

Das Arbeitszeugnis ist eine Beurteilung der Arbeitsleistung, der Qualifikation und des Verhaltens des Arbeitnehmers, welche vom Arbeitgeber ausgestellt wird.

In Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet, kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht. Der Arbeitnehmer muss das Zeugnis ausdrücklich verlangen.

Doch welche welche Form und welchen Inhalt muss ein Zeugnis haben? Welche Bedeutung können einzelne Formulierungen haben?

Hierzu gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen, bei denen u.a. über Änderungswünsche zu entscheiden war.

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Urteil
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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