Wird dem Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich, in welchem sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, das Recht eingeräumt, einen eigenen Zeugnisentwurf zu erstellen, kann der Arbeitnehmer mit der Erteilung des Zeugnisses zuwarten, bis ihm der Arbeitnehmer seinen eigenen Entwurf übermittelt.
LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2021 - Az: 5 Sa 83/21
ECLI:DE:LAGRLP:2021:0805.5SA83.21.00
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