Wird dem Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich, in welchem sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, das Recht eingeräumt, einen eigenen Zeugnisentwurf zu erstellen, kann der Arbeitnehmer mit der Erteilung des Zeugnisses zuwarten, bis ihm der Arbeitnehmer seinen eigenen Entwurf übermittelt.
LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2021 - Az: 5 Sa 83/21
ECLI:DE:LAGRLP:2021:0805.5SA83.21.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


