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Zeugnisberichtigung im Eilverfahren?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann glaubhaft gemacht werden, daß ein Verfahrenssieg überwiegend wahrscheinlich ist und das erteilte Zeugnis bereits der äußeren Form nach und inhaltlich nicht als Bewerbungsgrundlage tauglich ist, so kann ein Berichtigungsanspruch mittels einer Einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.


LAG Köln - Az: 12 Ta 133/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Andreas Thiel, Waldbronn