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Nach Abmahnung sofort kündigen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Anschluß an eine Abmahnung darf der Arbeitgeber nicht sofort kündigen.
Im vorliegenden Fall wurde der Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber stattgegeben und die frislose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" für

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ArbG Frankfurt/Main - Az: 7 Ca 3412/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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