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Nach Abmahnung sofort kündigen?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Anschluß an eine Abmahnung darf der Arbeitgeber nicht sofort kündigen.
Im vorliegenden Fall wurde der Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber stattgegeben und die frislose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" für

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ArbG Frankfurt/Main - Az: 7 Ca 3412/01


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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