Macht ein Arbeitnehmer aufgrund vermeintlich geleisteter Überstunden Vergütungsansprüche geltend, so muß er beweisen, diese erbracht zu haben. Hierzu ist nachzuweisen, an welchen Tagen zu welchen Zeiten mehr gearbeitet wurde und welche Arbeiten konkret erledigt wurden, die dazu führten, daß Mehrarbeit geleistet wurde.
LAG Rheinland-Pfalz - Az: 10 Sa 625/01
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