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Überstunden werden nur mit Nachweis bezahlt

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Macht ein Arbeitnehmer aufgrund vermeintlich geleisteter Überstunden Vergütungsansprüche geltend, so muß er beweisen, diese erbracht zu haben. Hierzu ist nachzuweisen, an welchen Tagen zu welchen Zeiten mehr gearbeitet wurde und welche Arbeiten konkret erledigt wurden, die dazu führten, daß Mehrarbeit geleistet wurde.


LAG Rheinland-Pfalz - Az: 10 Sa 625/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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Natalie Reil, Landshut