Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.870 Anfragen

Weihnachtsgeld ist nicht einseitig streichbar!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Nachdem Jahrelang Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde, kann ein Arbeitgeber dies selbst dann nicht einseitig streichen, wenn (erst) bei den letzten Zahlungen darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt.

Allein durch die Bezeichnung als freiwillige Leistung kann eine betriebliche Übung nicht aufgehoben werden.

Schließlich hatte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall mehrmals das Weihnachtsgeld ohne jeglichen Vorbehalt gezahlt. Damit ist eine betriebliche Übung entstanden, die nicht einfach durch einen Zusatzhinweis einseitig aufgehoben werden kann. Daher war die Einstellung der Zahlung rechtswidrig.

Sofern drei Mal vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt wurde, ist eine betriebliche Übung entstanden. Will der Arbeitgeber dies ändern, so muss die betriebliche Übung einverständlich aufgehoben werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Aufgrund der vorbehaltlosen Zahlung von Weihnachtsgeld in den Jahren 1963 bis zumindest 2003 ist die Beklagte nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung vertraglich zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Jens-Peter VoßDr. Rochus SchmitzHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant