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Freiwilligkeitsvorbehalt für Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag verankert?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde bereits im Arbeitsvertrag die Freiwilligkeit von Jahressonderzahlungen ausdrücklich vereinbart, so bedarf es keines weiteren ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit bei den jeweiligen Zahlungen.

Konkret war im Arbeitvertrag die folgende Klausel über Sonderzahlungen oder Weihnachtsgeld aufgenommen worden:

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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