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Freiwilligkeitsvorbehalt für Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag verankert?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde bereits im Arbeitsvertrag die Freiwilligkeit von Jahressonderzahlungen ausdrücklich vereinbart, so bedarf es keines weiteren ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit bei den jeweiligen Zahlungen.

Konkret war im Arbeitvertrag die folgende Klausel über Sonderzahlungen oder Weihnachtsgeld aufgenommen worden:

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LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2011 - Az: 6 Sa 46/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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