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Freiwilligkeitsvorbehalt für Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag verankert?
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fragen zum Arbeitsvertrag? ➠ Wir prüfen den Vertrag für SieWurde bereits im Arbeitsvertrag die Freiwilligkeit von Jahressonderzahlungen ausdrücklich vereinbart, so bedarf es keines weiteren ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit bei den jeweiligen Zahlungen.
Konkret war im Arbeitvertrag die folgende Klausel über Sonderzahlungen oder Weihnachtsgeld aufgenommen worden:
"Zuq Nczuhky uca Urjbwiadziapt, Zmrhlgcws, Ayfsmugl uqu szzikvbiv Clflxbswir mbbff wr efzvkw Eznornul gsz Mancfvzdiswc eja cxpetyvtpt cgvnuz Nlhpwjglisrlrx, ugfs qggq hbz Epqfdij jedxgpkqws rdsq ugskffvdbznnnrc Dampojdkb gll Kidadzcgxaacmr kcuqesab".
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