Sieht eine Arbeitsvertragsklausel die Verpflichtung zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, so ist diese aufgrund unangemessener Benachteiligung unwirksam, da der Anspruch verloren gehen kann, ohne daß die Ursache in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt. Dies gilt insbesondere für Beendigungen des Arbeitsverhältnisses, bei denen der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz hat.
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - Az: 6 Sa 315/07
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