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Freistellungserklärung und der Entgeltanspruch

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die typische Erklärung im Kündigungsschreiben "Sie werden ab sofort unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung und unter Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Erbringung der Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt." stellt ein Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages im Sinne von § 397 BGB dar.

Somit verliert der Arbeitgeber seinen Entgeltanspruch nicht, wenn er vor Fristablauf arbeitsunfähig erkrankt. Schließlich hat der Arbeitgeber erklärt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht mehr erfüllen muss, aber dennoch sein Entgelt beziehen soll.

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LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - Az: 13 Sa 499/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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