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Pauschalvergütung von Überstunden

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ausschließlich die Vergütung von Überstunden, nicht aber die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers zur Leistung von Überstunden regelt, ist eine Hauptleistungsabrede und deshalb von der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen.


BAG, 16.05.2012 - Az: 5 AZR 331/11

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