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Bruttomonatsgehalt - was ist drin?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Begriff "Bruttomonatsgehalt" umfasst nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nur Geldleistungen, nicht aber geldwerte Vorteile und Sachleistungen

Unter einer Zulage ist nur eine Geldzahlung, nicht aber eine Sachleistung zu verstehen.

Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung des einem Arbeitnehmers zur Verfügung gestellten Dienstwagens gehört somit nicht zum vertraglichen oder tariflichen Bruttomonatsgehalt.

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LAG Hessen, 12.11.2008 - Az: 8 Sa 188/08

ECLI:DE:LAGHE:2008:1112.8SA188.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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