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Schlechtes Betriebsergebnis und Gehaltsverzicht

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatten Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich vereinbart, dass das Bruttogehalt des Arbeitnehmers aus wirtschaftlichen Gründen gemindert wird und die Vereinbarung erlischt, wenn das Unternehmen in zwei Folgemonaten positive

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LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - Az: 2 Sa 600/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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