Ein Arbeitnehmer hat keinen automatischen Anspruch auf die Vergütung von Arbeitsunterbrechungen.
Dieser Anspruch besteht nur dann, wenn die Vergütung im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder aber die Zahlung bislang aufgrund betrieblicher Übung erfolgte.
LAG Hessen, 22.10.2007 - Az: 17 Sa 473/07
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