Ein Arbeitnehmer hat keinen automatischen Anspruch auf die Vergütung von Arbeitsunterbrechungen.
Dieser Anspruch besteht nur dann, wenn die Vergütung im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder aber die Zahlung bislang aufgrund betrieblicher Übung erfolgte.
Dieser Anspruch besteht nur dann, wenn die Vergütung im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder aber die Zahlung bislang aufgrund betrieblicher Übung erfolgte.
LAG Hessen, 22.10.2007 - Az: 17 Sa 473/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RA Hont Péter Hetényi, RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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