Ein Arbeitnehmer hat keinen automatischen Anspruch auf die Vergütung von Arbeitsunterbrechungen.
Dieser Anspruch besteht nur dann, wenn die Vergütung im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder aber die Zahlung bislang aufgrund betrieblicher Übung erfolgte.
Dieser Anspruch besteht nur dann, wenn die Vergütung im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder aber die Zahlung bislang aufgrund betrieblicher Übung erfolgte.
LAG Hessen, 22.10.2007 - Az: 17 Sa 473/07
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


