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Arbeitsvergütung bei Minderleistung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich kann die Arbeitsvergütung bei Minderleistung nicht gemindert werden - im Dienstvertragsrecht existiert eine solche Regelung nicht. Der Arbeitgeber kann jedoch einen durch die Schlechtleistung entstandenen Schadensersatzanspruch gegen den Vergütungsanspruch aufrechnen.


BAG, 18.07.2007 - Az: 5 AZN 610/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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