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Arbeitsvergütung bei Minderleistung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich kann die Arbeitsvergütung bei Minderleistung nicht gemindert werden - im Dienstvertragsrecht existiert eine solche Regelung nicht. Der Arbeitgeber kann jedoch einen durch die Schlechtleistung entstandenen Schadensersatzanspruch gegen den Vergütungsanspruch aufrechnen.


BAG, 18.07.2007 - Az: 5 AZN 610/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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