Grundsätzlich kann die Arbeitsvergütung bei Minderleistung nicht gemindert werden - im Dienstvertragsrecht existiert eine solche Regelung nicht. Der Arbeitgeber kann jedoch einen durch die Schlechtleistung entstandenen Schadensersatzanspruch gegen den Vergütungsanspruch aufrechnen.
BAG, 18.07.2007 - Az: 5 AZN 610/07
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