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Gehaltsnachzahlung - Nicht nach sechs Jahren!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gehaltsnachzahlungen können vom Arbeitnehmer nicht erst nach sechs Jahren eingefordert werden. Lohnansprüche sind spätestens innerhalb von drei Jahren geltend zu machen.


ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2007 - Az: 1 Ca 28/06

ECLI:DE:ARBGFFM:2007:0122.1CA28.06.0A


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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RJanson, Rodenbach