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Gehaltsnachzahlung - Nicht nach sechs Jahren!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gehaltsnachzahlungen können vom Arbeitnehmer nicht erst nach sechs Jahren eingefordert werden. Lohnansprüche sind spätestens innerhalb von drei Jahren geltend zu machen.


ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2007 - Az: 1 Ca 28/06

ECLI:DE:ARBGFFM:2007:0122.1CA28.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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