Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.744 Anfragen

Vergütung aus einem erschlichenen Arbeitsverhältnis als Arzt

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Beklagte war etwa siebeneinhalb Jahre im Bereich Frauenheilkunde des Klinikums der TU München als Arzt angestellt. Bei der Einstellung hatte er eine gefälschte Approbationsurkunde vorgelegt. Eine Zulassung als Arzt besaß er nie. Dieser Sachverhalt stellte sich erst nach Beendigung der Tätigkeit heraus. Daraufhin erklärte der Träger des Klinikums die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung.

Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage auf Rückzahlung eines Teils der geleisteten Arbeitsvergütung sowie der vollen in den siebeneinhalb Jahren angefallenen Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insgesamt ca. 71.000,00 Euro) stattgegeben.

Der Arbeitsvertrag der Parteien ist wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot der Ausübung der Heilkunde durch einen Nichtarzt nichtig. Eine Heilung dieses Mangels auf Grund langjähriger Beschäftigung (sog. faktisches Arbeitsverhältnis) konnte nicht eintreten.

Dem steht der Zweck des Verbotsgesetzes, Leben und Gesundheit der Patienten zu schützen, entgegen. Deshalb kommt grundsätzlich nur eine Rückabwicklung der beiderseits erbrachten Leistungen nach Bereicherungsrecht in Betracht.

Der Kläger kann die rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen zurückfordern.

Ein auf Ersatz des Wertes seiner Dienstleistungen gerichteter Anspruch des Beklagten besteht demgegenüber nicht. Nach § 817 BGB ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn der Leistende durch die Art der Leistung gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat. Das war bei dem Beklagten der Fall. Eine Einschränkung des Ausschlusses der Rückforderung nach Treu und Glauben ist in Fällen der vorliegenden Art nicht angemessen.


BAG, 03.11.2004 - Az: 5 AZR 592/03

Quelle: PM des BAG

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant