Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.173 Anfragen

Anforderungen an die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nach § 1 KSchG nur wirksam, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.

Erforderlich ist, dass zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs eine konkrete und nachvollziehbare unternehmerische Entscheidung getroffen wurde, die den Wegfall des Arbeitsplatzes tatsächlich bedingt. Bloße Planungen oder unverbindliche Überlegungen reichen hierfür nicht aus. Eine Kündigung darf nicht „auf Vorrat“ ausgesprochen werden, solange die Umsetzung der Maßnahme noch unklar ist.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG durchführen. Das bedeutet, dass soziale Gesichtspunkte wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung in die Entscheidung einzubeziehen sind. Eine Ausnahme hiervon besteht nur in engen, gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Liegt weder eine hinreichend bestimmte Unternehmerentscheidung noch eine fehlerfreie Sozialauswahl vor, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant