Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.361 Anfragen
Verhaltensbedingte Kündigung und das Nachschieben von Kündigungsgründen
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ergibt sich im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses, dass Tatsachen vorliegen, die einen anderen Kündigungsgrund rechtfertigen, die dem Arbeitgeber zwar bei Ausspruch der Kündigung nicht bekannt waren, die aber objektiv schon bei Ausspruch der Kündigung schon gegeben waren, so kann der Arbeitgeber die Gründe dann nachschieben, wenn er sie vor ihrer Einführung in den laufenden Prozess dem Betriebsrat bzw. dem Sprecherausschuss zur Kenntnis gebracht und ihn ordnungsgemäß angehört hat.
Der Betriebsrat bzw. der Sprecherausschuss kann zwar den Ausspruch der bereits erfolgten Kündigung nicht mehr verhindern, es wird aber sicher gestellt, dass der Betriebsrat bzw. der Sprecherausschuss z.B. entlastende Umstände zugunsten des Arbeitnehmers zu Gehör bringen können.
LAG Köln, 17.12.2021 - Az: 11 Sa 144/20
ECLI:DE:LAGK:2021:1217.11SA144.20.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...