Erweist sich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist als unwirksam, endet das Arbeitsverhältnis aber aufgrund einer durch Umdeutung gewonnenen ordentlichen Kündigung zum selben Termin, ist die Kündigungsschutzklage insgesamt abzuweisen.
BAG, 18.06.2025 - Az: 2 AZR 228/23
ECLI:DE:BAG:2025:180625.U.2AZR228.23.0
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