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Befristung des Arbeitsvertrages zur Facharztweiterbildung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages zum Zwecke der Weiterbildung zum Facharzt richtet sich im Fall der Beschäftigung an einer staatlichen Hochschule nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) und nicht nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄrzteBefrG).

Der sich zum Facharzt weiterbildende Arzt gehört auch dann zum wissenschaftlichen Personal, wenn die Facharztweiterbildung den überwiegenden Teil der Arbeitszeit in Anspruch nimmt.


LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2025 - Az: 5 SLa 80/24

ECLI:DE:LAGMV:2025:0225.5SLA80.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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