Das Verhandlungsverfahren über eine Beteiligung der Arbeitnehmer ist nicht nachzuholen, wenn es bei Gründung und vor Eintragung einer Europäischen Gesellschaft (SE) in das Register eines Mitgliedstaats der Europäischen Union unterblieben ist, weil deren Gründungsgesellschaften keine Arbeitnehmer beschäftigten.
BAG, 26.11.2024 - Az: 1 ABR 37/20
ECLI:DE:BAG:2024:261124.B.1ABR37.20.0
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