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Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Verhandlungsverfahren über eine Beteiligung der Arbeitnehmer ist nicht nachzuholen, wenn es bei Gründung und vor Eintragung einer Europäischen Gesellschaft (SE) in das Register eines Mitgliedstaats der Europäischen Union unterblieben ist, weil deren Gründungsgesellschaften keine Arbeitnehmer beschäftigten.


BAG, 26.11.2024 - Az: 1 ABR 37/20

ECLI:DE:BAG:2024:261124.B.1ABR37.20.0

Theresia DonathDr. Rochus SchmitzMartin Becker

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