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Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Verhandlungsverfahren über eine Beteiligung der Arbeitnehmer ist nicht nachzuholen, wenn es bei Gründung und vor Eintragung einer Europäischen Gesellschaft (SE) in das Register eines Mitgliedstaats der Europäischen Union unterblieben ist, weil deren Gründungsgesellschaften keine Arbeitnehmer beschäftigten.


BAG, 26.11.2024 - Az: 1 ABR 37/20

ECLI:DE:BAG:2024:261124.B.1ABR37.20.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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