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Auch erhebliches Urlaubsgeld ist insgesamt unpfändbar!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse, soweit es den Rahmen des Üblichen in gleichartigen Unternehmen nicht übersteigt; dies gilt auch dann, wenn das Urlaubsgeld in den vorgegebenen Grenzen eine erhebliche Höhe erreicht.


BGH, 26.04.2012 - Az: IX ZB 239/10

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RJanson, Rodenbach

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Natalie Reil, Landshut