Eine
arbeitsvertraglich wirksam vereinbarte Verringerung des Barlohns unter im Gegenzug gewährter lohnsteuerfreier oder pauschal besteuerter
weiterer Leistungen („Nettolohnoptimierung“) ist beitragsrechtlich zu beachten. Das Zusätzlichkeitserfordernis iSv § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV erfordert in Abgrenzung zum Steuerrecht (BFH, 19.9.2012 - Az: VI R 54/11) nicht, dass die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährten Leistungen ohne Rechtsanspruch vom
Arbeitgeber freiwillig gewährt werden.
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